ISO-ZERTIFIZIERUNG FÜR KMU · DIGITAL · EUROPÄISCH

Muss eine ISO-Zertifizierung akkreditiert sein?

Nein. Von wenigen, gesetzlich klar geregelten Ausnahmen abgesehen verlangt weder die ISO noch das Vergaberecht in Deutschland oder der Schweiz eine Akkreditierung. Unsere Länderorganisationen arbeiten als unabhängige Zertifizierungsstellen - und wir erklären hier, was das bedeutet.

  • Ist das Zertifikat gültig? Ja. Das hat ein Oberlandesgericht ausdrücklich festgestellt.
  • Wird bei mir weniger geprüft? Nein. Dieselbe Norm, derselbe Massstab, dieselbe Zahl an Audittagen.
Zwei Mitarbeitende gehen durch einen Betrieb und halten Notizen auf einem Tablet.
ab 179 Euro/Monat pro Norm - inkl. Prüfung & Registrierung

ISO Zertifizierungen

Reicht ein Zertifikat ohne Akkreditierung?

Für die allermeisten Unternehmen: JA.

Und wenn es bei Ihnen nicht reicht, sagen wir Ihnen das, bevor Sie ein Angebot von uns bekommen.

Die drei Fragen, mit denen Kunden kommen

Eucerta ist eine unabhängige, nicht akkreditierte Zertifizierungsstelle. Was das für Sie bedeutet — und was nicht — steht vollständig auf dieser Seite.

Ist das Zertifikat gültig?

Ja. Das hat ein Oberlandesgericht ausdrücklich festgestellt.

Wird bei mir weniger geprüft?

Nein. Dieselbe Norm, derselbe Massstab, dieselbe Zahl an Audittagen.

Akzeptiert das mein Auftraggeber?

Meistens ja. Wo es knapp wird, sagen wir es Ihnen vorher.

Die kurze Antwort

Worum es bei der Akkreditierung wirklich geht

Eine Akkreditierung sagt etwas über die Organisation einer Prüfstelle aus. Nicht darüber, was bei Ihnen geprüft wird. Diese drei Antworten brauchen Sie.

  • JaIst mein Zertifikat rechtlich wirksam?
  • NeinWird bei mir weniger oder oberflächlicher geprüft?
  • NeinIst eine Akkreditierung überhaupt vorgeschrieben?

Passen wir zu Ihnen?

Prüfen Sie das in dreissig Sekunden

Wir sind nicht für jedes Unternehmen die richtige Stelle. Lieber Sie merken das hier, als nach der Beauftragung.

  • JaIhre Kunden oder deren Lieferantenfragebögen ein ISO-Zertifikat verlangen
  • JaSie überwiegend privatwirtschaftliche Aufträge haben
  • JaSie den Nachweis bald brauchen — für eine Frist, eine Ausschreibung, einen neuen Kunden
  • JaSie ein Managementsystem wollen, das nach dem Audit weiterlebt — nicht nur ein Dokument
  • JaSie einen Preis wollen, den Sie vor dem Start kennen
  • NeinSie Medizinprodukte im Hochrisikobereich in Verkehr bringen
  • NeinSie Bauprodukte nach der EU-Bauprodukten-Verordnung zertifizieren müssen
  • NeinSie ein Kalibrier- oder Prüflabor betreiben
  • Neinöffentliche Ausschreibungen Ihr Hauptgeschäft sind und dort ausdrücklich eine akkreditierte Stelle verlangt wird

Wenn Ihr Kunde nachfragt

Diese Antwort können Sie weitergeben

Meistens fragt nicht Ihr Kunde, sondern dessen Einkauf oder Qualitätsabteilung. Hier ist eine Antwort, die Sie direkt übernehmen können — sachlich, mit Fundstellen.

unser Managementsystem ist nach ISO 9001 zertifiziert. Die Zertifizierung erfolgte durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle, die nach ISO/IEC 17021-1 und ISO 19011 arbeitet — denselben Regelwerken, nach denen auch akkreditierte Stellen auditieren.

Eine Akkreditierung der Zertifizierungsstelle ist für Managementsystem-Zertifizierungen nicht vorgeschrieben. Die ISO selbst hält fest, dass eine Akkreditierung nicht verpflichtend ist und ihr Fehlen nicht bedeutet, dass eine Zertifizierungsstelle nicht seriös ist. Das Oberlandesgericht Köln hat am 30. September 2015 (26 U 9/15) entschieden, dass die Wirksamkeit eines Zertifikats nicht von einer Akkreditierung abhängt.

Gerne stellen wir Ihnen zum Nachweis der Gleichwertigkeit die Zertifikatskopie, die Zertifizierungsrichtlinien, den Kompetenznachweis des Auditors und den normkonformen Auditbericht zur Verfügung. Das Zertifikat ist ausserdem jederzeit über das öffentliche Register der Zertifizierungsstelle prüfbar.

Ihre Belege

Vier Quellen, die für Sie sprechen

Alle öffentlich zugänglich. Sie können jede davon selbst nachschlagen oder einem Auftraggeber nennen.

International Organization for Standardization

„Eine Akkreditierung ist nicht verpflichtend, und das Fehlen einer Akkreditierung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Zertifizierungsstelle nicht seriös ist.“

iso.org/certification, Abschnitt „Choosing a certification body“. Die Organisation, die die Normen herausgibt, sagt es selbst.

OLG Köln, 30.09.2015 — 26 U 9/15

„De lege lata kann in Deutschland jedermann eine Zertifizierungsstelle gründen und unterhalten, ohne eine Akkreditierung zu benötigen.“

Das Gericht stellt ausdrücklich fest, dass die Wirksamkeit eines Zertifikats nicht von der Akkreditierung abhängt. Entschieden zur Personenzertifizierung; die Begründung gilt für Managementsysteme ebenso.

Bundesverwaltungsamt Köln

„Die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagement-Systeme ist nicht vorgeschrieben.“

Auskunft der zuständigen Bundesbehörde, Referat VIII 1.

ISO/IEC 17021-1:2015

„Eine Zertifizierungsstelle kann staatlich oder nichtstaatlich, mit oder ohne Regulierungsbefugnis sein.“

Die Norm, die die Anforderungen an Zertifizierungsstellen festlegt, lässt beide Organisationsformen ausdrücklich zu.

Wenn Sie sich auf öffentliche Aufträge bewerben

Was in Ihrem Markt gilt

Zwischen Unternehmen entscheiden die Parteien frei, welche Nachweise sie akzeptieren. Bei öffentlichen Ausschreibungen gelten Vergaberegeln — und die sind je nach Land unterschiedlich. Wir stellen sie so dar, wie sie sind.

ES

Spanien

Das Vergabegesetz verlangt bei Qualitätsnachweisen Bescheinigungen von Stellen, die den europäischen Zertifizierungsnormen entsprechen — nicht von akkreditierten Stellen. Für Sie die günstigste Lage der vier Märkte. Bei ISO 14001 gilt eine engere Regelung.

Zum Nachschlagen: Art. 93 LCSP, für Umwelt Art. 94 LCSP; Real Decreto 2200/1995, Art. 2.

DE

Deutschland

Die Vergabeverordnung bezieht sich auf akkreditierte Stellen. Der Weg für Sie führt über Satz 3 derselben Vorschrift: Andere Nachweise sind anzuerkennen, wenn Sie die Bescheinigung aus nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig bekommen konnten. Ausserhalb öffentlicher Vergabe ist die Lage eindeutig.

Zum Nachschlagen: § 49 Abs. 1 VgV; OLG Köln, 30.09.2015, 26 U 9/15.

AT

Österreich

Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sind anzuerkennen; die Beweislast liegt bei Ihnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2024 einen engen Massstab angelegt. Für österreichische Ausschreibungen zertifiziert deshalb unsere deutsche Gesellschaft.

Zum Nachschlagen: § 87 BVergG 2018; Akkreditierungsgesetz 2012, § 3 Abs. 2.

CH

Schweiz

Das Beschaffungsrecht kennt keine Akkreditierungspflicht — und auch keine Regel, die zur Anerkennung gleichwertiger Zertifikate verpflichtet. Was für Sie bleibt, ist ein starkes Argument: Eignungskriterien müssen objektiv erforderlich sein. Wer die Akkreditierung verlangt, muss das begründen können.

Zum Nachschlagen: Art. 27 Abs. 1 BöB; ergänzend Art. 30 Abs. 3 BöB.

Unser Angebot dazu: Schicken Sie uns die betreffende Stelle aus den Ausschreibungsunterlagen. Wir sehen sie uns an und sagen Ihnen vor Ihrer Bewerbung, ob unser Zertifikat Ihnen dort weiterhilft — oder ob Sie besser zu einer akkreditierten Stelle gehen.

Was Sie von uns bekommen

Fünf Unterlagen, mit denen Sie jede Rückfrage beantworten

Diese fünf gehören bei uns zur Zertifizierung dazu. Sie müssen nicht danach fragen und nichts extra bezahlen.

  • Ihr Zertifikat, öffentlich prüfbar

    Digital, mit Eintrag in unser öffentliches Register. Ihre Kunden und Auftraggeber prüfen die Gültigkeit selbst — ohne Anruf bei uns.

  • Unsere Zertifizierungsrichtlinien

    Das Verfahren, nach dem wir prüfen und entscheiden, nachvollziehbar dokumentiert. Nach ISO/IEC 17021-1 und ISO 19011.

  • Der Kompetenznachweis Ihres Auditors

    Wer Sie auditiert hat, mit welcher Qualifikation und für welche Norm. Sie bekommen ihn vor dem Audit, nicht erst danach.

  • Der normkonforme Auditbericht

    Jede Feststellung mit Normbezug. Das ist die Unterlage, die eine Prüfung nachvollziehbar macht — und damit das eigentliche Gegenstück zur Akkreditierungsurkunde.

  • Die Unterlage zur Gleichwertigkeit

    Rechtslage in Deutschland, Österreich, Spanien und der Schweiz, mit allen Fundstellen. Zum Weiterleiten an Einkauf, Qualitätsabteilung oder Auftraggeber.

Häufige Fragen

Was Kunden uns sonst noch fragen

Nicht unbedingt. Fragen Sie zuerst nach, worauf sich die Anforderung stützt. Zwischen Unternehmen gilt, was die Parteien vereinbaren — hinter der Formulierung steht oft kein Zwang, sondern eine Gewohnheit im Fragebogen.

Nehmen Sie den Textbaustein weiter oben auf dieser Seite. In den meisten Fällen ist die Sache damit erledigt. Bleibt Ihr Auftraggeber dabei, brauchen Sie eine akkreditierte Stelle — dann sagen wir Ihnen das offen.

Sagen Sie uns, wer von Ihnen einen Nachweis verlangt.

Am besten im genauen Wortlaut. Dann sagen wir Ihnen in einem kurzen Gespräch, ob wir die richtige Stelle für Sie sind — und wenn nicht, wer es ist.

Rechtsstand: 30. Juni 2026, geprüft für Deutschland, Österreich, Spanien und die Schweiz. Diese Seite ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Zertifiziert wird durch die Eucerta-Organisation in Ihrem Land; welchen Verbands- und Akkreditierungsstatus diese Organisation hat, nennen wir Ihnen vor Vertragsschluss.